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SANITÄTSDIENST
Die Einsatzplanung sowie die Einsatzabwicklung von Sanitätsdiensten ist unter anderem eine traditionelle Aufgabe des DRK und anderer Hilfsorganisationen.
Sie erfordert eine flexible und durchdachte Planung. Die dramatischen Bilder einer außer Kontrolle geratenen Großveranstaltung, verbunden mit Panik, Hektik und zusätzlichen, jedoch vermeidbaren Verletzten und Toten
sind uns aus unterschiedlichen Medien sicherlich nicht unbekannt und machen deutlich, welche Risiken allein schon eine Ansammlung von vielen Menschen in sich birgt.
Deshalb kann schon bei einer Veranstaltung von ca. 100 Personen eine sanitätsdienstliche Betreuung erforderlich, bzw. vorgeschrieben sein. Sollten Sie auch
zukünftig mit der Planung und Durchführung von Sport-u.Kulturver- anstaltungen, Firmenfeierlichkeiten, Straßen-u.Sommerfesten, Messen, Motorsport-u.a.Veranstaltungen betraut sein, dann gehört ein
reibungs-u.problemloser Ablauf und die Zufriedenheit aller Teilnehmer, Gäste und Kunden zu Ihren wichtigsten Anliegen.
Sprechen wir hier von wirklich kleinen, oder vereinsinternen Festen (unter 300 Besucher), dann sind wir uns ziemlich sicher, dass Sie die Umsetzung der
geplanten Veranstaltung ganz alleine und hervorragend im Griff haben.
Was aber, wenn Sie einmal so richtig feiern wollen (mit allem "Drum-u.Dran")?? Und die kleine Feierlichkeit den Charakter einer Großveranstaltung
bekommt (z.B. Stadtteilfest, Kirmes, etc. auf großen Flächen).
Großveranstaltungen (hierzu gehören u.a. auch "open-air´s", Disco-Veranstaltungen, etc.) sind "beabsichtigte Veranstaltungen, die bei der
Durchführung Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere für die Unversehrtheit von Leben, Gesundheit der Teilnehmer/Zuschauer und/oder unbeteiligter Dritter, der Allgemeinheit erwarten lassen.
Großveranstaltungen und Großversammlungen, etc. sind gegenüber Ordnungsämtern anzeigepflichtig. In bestimmten Fällen können sie eine Genehmigungspflicht voraussetzen". Wie vorstehend beschrieben, definieren
z.B. die Innenministerien, die hierzu auch auf Versammlungsstätten-Verordnungen, etc. verweisen, solche Großveranstaltungen.
Und damit kommen auf den Veranstalter einige, nicht unrelevante Pflichten zu. Er muß eine geeignete Institution, also eine Hilfsorganisation, mit der
Durchführung eines Sanitätsdienstes beauftragen. Es ist hierbei erforderlich, nur eine solche Hilfsorganisation zu beauftragen, die mit der Infrastruktur des jeweiligen Rettungsdienstbereiches vertraut ist. Wir
bieten Ihnen eine umfangreiche und kompetente Unterstützung in allen sanitätsdienstlichen Belangen an, von der Konzeptionierung bis zur Durchführung -
- Sanitätsdienste rund um die Uhr (auch an Wochenend-u. Feiertagen)
- Flexibilität und unbürokratische Organisation und Durchführung der Sanitätsdienste mit hierfür speziell geschultem und ausgebildetem
Personal, Einsatz von Rettungs-u.Krankenwagen, Sanitätszelten, etc.
- Individuelle Beratung - auch bei kurzfristigen Anfragen/Terminen
- Kontakte zur Feuerwehr (bei entsprechender Erfordernis) u.a. Behörden
Prinzipiell erstellen wir aufgrund Ihrer Anfrage zuerst eine Risikoanalyse und Gefahrenprognose für Ihre geplante Veranstaltung. Eine ganze Reihe von
Faktoren beeinflussen die von der Veranstaltung ausgehenden Risiken wie z.B. Besucherzahlen, ob die Veranstaltung in geschlossenen Räumen oder im Freien stattfindet, die Gefahrenneigung nach Art der Veranstaltung,
die Beteiligung prominenter (und/oder besonders gefährdeter) Personen. Daraus ergibt sich ein Punktebewertungsverfahren (sogen. Risiko-Multiplikatoren-Punkte), das laut Empfehlung von Innenministerien in Module
umgerechnet, das Anforderungsprofil für den notwendigen Sanitätsdienst bemisst. Also, ob z.B. 2 Sanitäter und ein Krankenwagen ausreichen, oder ob eine Vielzahl von Sanitätskräften mit einer größeren Anzahl von
Rettungs-u.Krankenwagen (evtl. auch Einsatzleitwagen,etc.) oder selbst Sanitätsmotorräder, etc. notwendig werden.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich in einem persönlichen Gespräch, oder auf Fax-oder E-Mail-Post-Anfrage. Sie erreichen uns hierzu wie folgt
- Tel 06571 - 69 77 22
- Fax 06571 - 69 77 69
- E-Mail: hw.steffen@drk-traben-trarbach.de
Bitte beachten Sie auch unsere nachstehend -
- Gemeinsame Gebührenvereinbarung für Sanitätsdienste im Landkreis Bernkastel-Wittlich -
Alexander Becht
KBL/Ltr.OrgL/SEG
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