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Kostenaufwand für Sanitätsdienste 

 

Nichts ist umsonst.....so auch der Sanitätsdienst nicht. Es versteht sich von selbst, daß die unterschiedlichen Dienste des DRK und aller anderen Hilfsorganisationen nicht kostenneutral für den Inanspruchnehmer sein können. (Ausgenommen hiervon Sondereinsätze im Rahmen des Katastrophenschutzes und andere Sonderlagen). Die Hilfsorganisationen, folgend kurz HIO´s genannt, „existieren“ primär durch finanzielle und Sachspenden. Gegenüber den Spendern, zu denen auch die sogenannten inaktiven Mitglieder der HIOS´s gehören, besteht ein uneingeschränkter Anspruch darauf, daß ihre Geld-und Sachspenden absolut korrekt und stets nachvollziehbar verwaltet und genutzt werden. Jeder Cent darf somit auch nur für die unmittelbaren Aufgaben des DRK verwendet werden.

 

Im Hinblick auf die umfangreichen Aufgaben im Bereich des Sanitätsdienstes bedarf es einer mängelfreien Ausrüstung aller (!) Einsatzkräfte. Diese beginnt bei der persönlichen Schutzausrüstung mit Schutzhelm, Einsatzjacke-u.Hose nebst Schutzschuhen und kostet pro Einsatzkraft ca. € 450,00 . Die persönliche Schutzausrüstung ist bei jedem (!) Einsatz zu tragen und ist somit Verschmutzungen und Abnutzungen ausgesetzt, die ebenfalls recht kostenintensiv kompensiert werden müssen.

Die Fahrzeuge des Sanitätsdienstes, soweit Kranken-und Rettungswagen, müssen der vorgegebenen gesetzlichen Ausrüstungsnorm entsprechen; somit kostet ein Krankenwagen ca. € 35.000,00 und mehr, ein Rettungswagen kostet ca. € 75.000,00 je nach Ausrüstung. Hinzu kommen erforderliche Funkgeräte mit einem Stückpreis von ca. € 2.200,00 und mehr. Ein Küchenwagen beispielsweise kostet mit kompletter Ausrüstung weit über € 125.000,00.

Alle Fahrzeuge, selbst der kleinste Dienst-PKW kostet Kraftstoff, Öle, Inspektionen und sehr kostenintensive Reparaturen. Da sehr viele Fahrzeuge des Sanitätsdienstes als Sonderfahrzeuge einkategorisiert werden, sind die jährlichen Versicherungsprämien erheblich höher als reguläre Fahrzeuge des öffentlichen Strassenverkehrs; je nach Verwendung und Typ müssen sie teils sogar jährlich zum TÜV und unterliegen zusätzlichen Sonderprüfungen.

Bekanntermaßen hat der ADAC schon vor Jahren einen Kilometerpreis von knapp € 0,50 (p/km) für einen normalen Pkw errechnet. Schnell läßt sich erkennen, daß der zu berücksichtigende Kilometerpreis für Sonderfahrzeuge und deren Erhaltung erheblich höher liegt.

Berücksichtigt man, daß insbesondere die Kranken-und Rettungswagen mit speziellem, notfallmedizinischem Equipment ausgerüstet sind, das übrigens jährlich kostenintensiv durch den TÜV geprüft wird, muß nunmehr dem letzten Zweifler klar werden, daß Sanitätsdienste nicht zum „Nulltarif“ geleistet werden können. Ein kombiniertes EKG-und Defibrillationsgerät schlägt bereits mit mindestens € 10.000,00 zu Buche, ein kleines Verbandpäckchen kostet auch mindestens € 0,50 und ist nur einmal für einen in Not geratenen Menschen zu verwenden.

Berücksichtigt man nicht zuletzt, daß jede Dienststelle des Sanitätsdienstes i.d.R. Aufenthaltsräume, Garagen und Lagerräume benötigt; Strom und Heizungsenergie, etc. verbraucht, so muß erkannt werden, daß der für alle sanitätsdienstlichen Leistungen zu erbringende Personalaufwand und dessen Kosten den Rahmen völlig sprengen würden. Dies aber geschieht nicht, weil jedwede Leistungen des Sanitätsdienstes durch freiwillige Helfer absolut unentgeltllich geleistet werden, da die Helfer und Helferinnen der Sanitätsdienste ausschließlich im Ehrenamt tätig sind. Selbstverständlich, und hier kommt der Verfasser auf die vorgenannten Kosten noch einmal zurück, müssen die Helfer/innen – je nach Einsatzverwendung – zeitaufwendige und sehr teure Ausbildungen und Fachlehrgänge absolvieren. D.h., daß die Erbensuppe nicht „irgendjemand“ kocht, sondern ein ausgebildeter Koch. Der Sprechfunker in einem Einsatzleitfahrzeug hat ebenso eine Fachausbildung absolviert wie der Rettungssanitäter oder der Rettungsassistent. Bis auf einige Ausnahmen sind die Lehrgänge und Ausbildungen für die Helfer zwar kostenfrei; sie müssen aber schier unersetzbare Freizeit für solche Schulungsmaßnahmen aufbringen, die ihrem Freizeitopfer, das sie für die Einsatz-u.internen Schulungsmaßnahmen aufbringen, hinzuzurechnen ist. Nicht vergessen werden dürfen hierbei unzählige Stunden für theoretische und praktische Übungsmaßnahmen (bei jeder Witterung!).

 

Für mehr oder weniger alle Veranstaltungen, anläßlich derer ein Sanitätsdienst entweder aufgrund gesetzlicher Auflagen erforderlich oder aber aus Vernunftsgründen gewünscht wird, wird durch den Veranstalter auch Verdienst gemacht (Eintrittsgelder,etc.). Ein vernünftiger Veranstalter weiß, daß aus dem von ihm erwarteten oder bereits fest definiertem Gesamtumsatz ein gewisser Anteil für Raummieten,Energie,Künstlergagen u.v.a.m., aber auch für den wichtigen Aspekt „Sicherheit“ bereits im Vorfeld ein festes Budget berücksichtigt werden muß. Die „Sicherheit“, zu der auch Brandsicherheitsdienst der Feuerwehr zählen kann, beinhaltet neben dem Erfüllen weiterführender gesetzlicher Auflagen, etc. auch – ab einer gewissen Anzahl – von zu erwartenden Gästen und Teilnehmern auch den erforderlichen Sanitätsdienst. Leider bereitet das korrekte Umsetzen und das Realisieren ausreichenden Sanitätsdienstes nicht nur den Veranstaltern, sondern auch den Verantwortlichen des Sanitätsdienstes großes Übel; ist der Veranstalter i.d.R. (leider!) geneigt, möglichst viel Geld einzusparen, während der Sanitätsdienst Großunglücken, Panik, Massenanfall von Verletzten u.v.a. Vorfällen sofort und anforderungsgerecht begegnen soll.

Jeder Veranstalter (Motorsport, Disco, Flugtage, Fußballturnier u.a. Sportveranstaltungen, um nur einige Events zu nennen), ist gut beraten, wenn er sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn mit den Verantwortlichen des Sanitätsdienstes bespricht, und sich fach-u.sachgerecht beraten läßt.

Die Teilnehmer/Gäste einer jeden Veranstaltung gehen im „guten Glauben“ davon aus, daß nicht nur ausreichende – meist teure -  Getränke u.alle anderen, veranstaltungsspezifischen Wünsche für ihr Eintrittsgeld vorhanden sind, sondern auch ausreichende und auf den Umfang der Veranstaltung ausgerichtete Sicherheit durch den Sanitätsdienst. Gottlob blieben es bisher meist Einzelfälle, anläßlich derer zutage kam, wie unzureichend in Wahrheit der unverzichtbare Aspekt „Sicherheit“ von nicht wenigen Veranstaltern unverantwortlich beachtet, bzw. erfüllt wird.

So muß der Laie wissen, daß selbst zu einer größeren Theater-oder Disco-Veranstaltung mindestens 1 Kranken-oder Rettungswagen nebst ausreichenden Sanitätsdienstkräften im Einsatz ist, während z.B. anläßlich eines Großflugtages mit evtl. 200.000 Besuchern und mehr, bis zu 20 und mehr Einsatzfahrzeuge nebst Verletztensammelstellen, Versorgungseinrichtungen u.v.a.m. eingerichtet, bzw. vorgehalten werden müssen. Alle diese Dinge lassen sich – bis auf das Teuerste,nämlich die Personalkosten, die aufgrund des Ehrenamtes nicht entstehen – keinesfalls kostenfrei realisieren. So sei zu diesem wichtigen Punkt erwähnt, daß anläßlich einer 12-stündigen Großveranstaltung, bei der z.B. 25 Sanitätsdienstkräfte unentgeltlichen Dienst leisteten, nicht bloße 12 Stunden Ehrenamt geleistet wurden, sondern tatsächlich insgesamt 300 Stunden; nicht berücksichtigt hierbei sind die umfangreichen Vor-und Nachbereitungszeiten,sowie die teils recht langen Stunden für Hin-und Rückfahrt.

Leider relativ „dehnbar“ sind die gesetzlichen Auflagen, die eine Erfordernis von Sanitätsdienst notwendig, oder nicht notwendig machen. Diese Auflagen, teils in Versammlungsstättengesetzen oder gar ländereigenen Brand-u.Katastrophenschutzgesetzen festgeschrieben, lassen sich oftmals nur mit der Falschangabe über zu erwartende Besucherzahlen, aber auch mit anderen „Tricks“ recht einfach „unterlaufen“. Und schon längst nicht mehr sind genehmigungsgebende Einrichtungen und Behörden in der Lage, alle Auflagen auf korrekte Umsetzung prüfen zu können. Dieser Mangel gerät nicht dem Sanitätsdienst zum Nachteil, sondern den Personen, die zu Recht anläßlich eines Veranstaltungsbesuches auf  ausreichende Sicherheit zählen; nicht wissend, daß diese meist gar nicht oder völlig mangelhaft nur vorhanden ist. Und sie gerät den Angehörigen zum Nachteil, die um ihre vielleicht anläßlich eines Großunglückes, einer Panik, etc. verstorbenen oder schwerverletzten Lieben unversiegbare Tränen weinen.

 

Der Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), aber auch der anderen HIO´s, wie Malteser Hilfsdienst (MHD, oder Arbeiter Samariter Bund (ASB) und Johanniter Unfallhilfe (JUH), haben längst ihre „Hausaufgaben“  gemacht und halten für jede nur erdenkliche Veranstaltung, aber auch für Großunglücke, etc., hochqualifizierten Sanitätsdienst vor. Je nach Zuordnung und Aufteilung existieren in Städten, Gemeinden und Landkreisen nicht nur eine Hilfsorganisation, sondern zwei oder gar mehrere. Es macht Sinn und wird weitgehend praktiziert, daß diese HIO´s, selbstverständlich ohne Ansehen des Ärmelwappens, untereinander und miteinander, also zusammenarbeiten; dies wird beispielsweise im Rahmen von gemeinsamen Aufgaben im Katastrophenschutz, etc. ohnehin erforderlich. So macht es auch Sinn, daß beispielsweise in ein und demselben Zuständigkeitsbereich die Kosten für den Sanitätsdienst – unerheblich welche der HIO´s ihn durchführt – gleichlautend sind. Dieses, vom Verstand her, einzig richtige Vorgehen wird in unzähligen Landkreisen und Kommunen in der BRD schon seit vielen Jahren praktiziert. So entstehen sogenannte – zwischen den HIO´s gemeinsam getroffene – Vereinbarungen für Kostenaufwand anläßlich jedweder Sanitätsdienste. Nicht selten führen die HIO´s auch gemeinsamen Sanitätsdienst beim selben Einsatz durch, und unterstützen sich gegenseitig. Dieses für die Bürger auch verständliche Für-und Miteinander wird beispielsweise auch im Landkreis Bernkastel-Wittlich (Bundesland RP) praktiziert. DRK und MHD unterstützen sich nicht nur „lagebedingt“ z.B. bei Großeinsätzen; sie üben auch miteinander und realisieren regen und unverzichtbaren Informationsaustausch untereinander. Ebenfalls trafen das DRK und der MHD bereits vor Jahren eine gemeinsam erarbeitete und unterzeichnete Vereinbarung für Sanitätsdienstaufwandkosten. Trotz unterschiedlicher Verteuerungen in allen Bereichen des täglichen Lebens, und selbst nach EURO-Umstellung, blieben diese Kosten seit Zustandekommen der Vereinbarung seit 1998 bis 2003 stabil.

 

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Abschließend sei erwähnt, daß die vorstehenden Aufwandkosten derart gestaltet sind, als das nur Materialerhalt, Verbrauch, Neu-u.Ersatzbeschaffungen, Instandhaltungs-u.Unterhaltskosten, etc. gedeckt werden; die ständige Verteuerung aller Lebensnotwendigkeiten macht dies den HIO´s äußerst schwer.

 

Alle vorstehenden Informationen sollen Aufschluß darüber geben, daß das Helfen und unbürokratische Unterstützen aller in Not geratenen Menschen durch die Hilfsorganisationen immer zum „Nulltarif“ durch ehrenamtlich tätige Helfer/innen geleistet wird; das Handwerkszeug aber (Ausrüstung, Fahrzeuge, Equipment, etc.) gibt es nicht umsonst...........und hat seinen Preis!

 

 

Alexander Becht

DRK Bernkastel-Wittlich

 

(25.02.2004)

 

Ortsverein Traben-Trarbach und Alftal e.V.